Hildegardstift - Preise
Pflegesätze - gültig seit dem 1.11.2021
Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) beträgt im Pflegegrad 1 - 42,23 € und in den Pflegegraden 2 bis 5 - 34.10 €.
Für die Kurzzeitpflege wird von der Pflegekasse ein Zuschuss (Pflegegrad 2 bis 5) für pflegebedingte Aufwendungen in Höhe von höchstens 1.774,00 € im Jahr gewährt.
Für die Verhinderungspflege wird von der Pflegekasse ein Zuschuss (Pflegegrad 2 bis 5) für pflegebedingte Aufwendungen in Höhe von höchstens 1.612,00 € im Jahr gewährt.
Gern beraten wir Sie über evtl. weitergehende Zuschussmöglichkeiten.
Monatssätze
