Hildegardstift - Preise

Pflegesätze - gültig seit dem 1.11.2021

Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) beträgt im Pflegegrad 1 - 42,23 € und in den Pflegegraden 2 bis 5 - 34.10 €.

Für die Kurzzeitpflege wird von der Pflegekasse ein Zuschuss (Pflegegrad 2 bis 5) für pflegebedingte Aufwendungen in Höhe von höchstens 1.774,00 € im Jahr gewährt.

Für die Verhinderungspflege wird von der Pflegekasse ein Zuschuss (Pflegegrad 2 bis 5) für pflegebedingte Aufwendungen in Höhe von höchstens 1.612,00 € im Jahr gewährt.

Gern beraten wir Sie über evtl. weitergehende Zuschussmöglichkeiten.

Monatssätze

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