
Pflegesatz
-
Zuschuss Pflegekasse
-
Leistungszuschlag
+
Wohnkosten
=
Eigenanteil
(Stand 21.01.2025)
Pflegesatz
-
Zuschuss Pflegekasse
-
Leistungszuschlag
+
Wohnkosten
=
Eigenanteil
Vom Hildegard-Stift festgelegter Kostensatz für monatliche Pflege
Pflegegrad 1
Pflegesatz
1924,67 €
Pflegegrad 2
Pflegesatz
2436,34 €
Pflegegrad 3
Pflegesatz
2950,13 €
Pflegegrad 4
Pflegesatz
3486,13 €
Pflegegrad 5
Pflegesatz
3727,36 €
Zuschuss der Pflegekasse zum monatlichen Pflegesatz der Einrichtung. Der Betrag steigt mit zunehmenden Pflegegrad an, damit bei steigenden Kosten in den Pflegegraden die Zuzahlung für die Bewohner immer gleich ist.
Pflegegrad 1
Zuschuss
Pflegekasse
131,00 €
Pflegegrad 2
Zuschuss
Pflegekasse
805,00 €
Pflegegrad 3
Zuschuss
Pflegekasse
1319,00 €
Pflegegrad 4
Zuschuss
Pflegekasse
1855,00 €
Pflegegrad 5
Zuschuss
Pflegekasse
2096,00 €
Leistungszuschlag bedeutet eine zusätzliche Übernahme der Pflegekosten durch die Pflegekasse, je nach Länge der Verweildauer in der Pflegeeinrichtung. Die Tabelle zeigt den prozentualen Zuschlag.
1-12
Monate
15%
13-24
Monate
30%
25-36
Monate
50%
über
36 Monate
75%
Die Wohnkosten setzen sich zusammen aus Unterkunft, Verpflegung und investive Kosten. Die Unterkunft wird für den privat genutzten Raum, inklusive Heizung, Strom, Reinigung des Zimmers, sowie Reinigung der Wäsche und Oberbekleidung berechnet. Die Verpflegung umfasst alle Kosten für Essen und Trinken für jeden Tag und alle Feierlichkeiten. Die investiven Kosten beziehen sich auf Aufenthaltsräume, die Küche, Verwaltungs- und Funktionsräume, sowie die gesamte Außenanlage mit Parkplatz.
Unterkunft
640,04
Verpflegung
204,73
Investive Kosten
404,18
Summe
1284,95
Pflegesatz minus Pflegekassenzuschuss
2.950,13 – 1.319,00 = 1.631,13
Minus Leistungszuschlag 15% von 1.631,13
1.631,13 – 244,67 = 1.386,46
Plus Wohnkosten 1.284,95
1.386,46 + 1.284,95 = 2.671,41
(Stand 21.01.2025)
Budget
Pflegekasse
÷
tägliche Kosten
Kurzzeitpflege
=
Finanzierte
Kurzzeitpflege
Kurzzeitpflege bedeutet immer Unterbringung in einer stationären Pflegeeinrichtung.
Verhinderungspflege kann zuhause stattfinden.
Die Budgets aus Kurzzeit- und Verhinderungspflege können kombiniert werden und für eine befristete Pflege in einer stationären Einrichtung genutzt werden. Bei Planung der befristeten stationären Pflege ist zu prüfen, ob noch ein Teil des Budgets für die Pflege zu Hause benötigt wird oder ob im laufenden Jahr schon Teile des Budgets für Verhinderungspflege in Anspruch genommen wurden.
Jährliches Budget für Kurzzeitpflege: | 1854,00 |
Jährliches Budget für Verhinderungspflege: | 1685,00 |
Summe: | 3539,00 |
Vom Hildegard-Stift festgelegter Kostensatz für tägliche Pflege bei Kurzzeitunterbringung
Bei Unterbringung von zu Hause: | 142,16 |
Bei Unterbringung aus dem Krankenhaus: | 163,24 |
Beispielrechnung für Kurzzeitpflege von zu Hause, bei einem kombinierten Budget von Kurzzeit- und Verhinderungspflege
Kurzzeitpflegebudget geteilt durch Tägliche Pflegekosten:
3.539,00 ÷ 142,16 = 24 Tage
Beispielrechnung für Kurzzeitpflege nach Krankenhausaufenthalt, bei einem kombinierten Budget von Kurzzeit- und Verhinderungspflege
Kurzzeitpflegebudget geteilt durch Tägliche Pflegekosten:
3.539,00 ÷ 163,24 = 21 Tage
Die Wohnkosten setzen sich zusammen aus Unterkunft, Verpflegung und investive Kosten. Die Unterkunft wird für den privat genutzten Raum, inklusive Heizung, Strom, Reinigung des Zimmers, sowie Reinigung der Wäsche und Oberbekleidung berechnet. Die Verpflegung umfasst alle Kosten für Essen und Trinken für jeden Tag und alle Feierlichkeiten. Die investiven Kosten beziehen sich auf Aufenthaltsräume, die Küche, Verwaltungs- und Funktionsräume, sowie die gesamte Außenanlage mit Parkplatz
- Unterkunft: 24,26
- Verpflegung: 7,75
- Investive Kosten: 14,47
Summe: 46,48
Bei einer Kurzzeitpflege sind die Wohnkosten immer selbst zu tragen!
Das heißt:
Anzahl der Pflegetage X 46,48 €.
Eine weitere Unterbringung im Hildegard-Stift kostet nach Verbrauch des Budgets täglich:
aus häuslicher Umgebung:
142,16 Euro plus Wohnkosten 46,48 = 188,64 €
nach Krankenhausaufenthalt:
163,24 Euro plus Wohnkosten 46,48 = 209,72 €
Pflegedienstleitung
Buchhaltung
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